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Aktualisierung der Corona-Kontakt Betriebsbeschränkungsverodnung Finanzhilfen

Donnerstag, 11.06.2020, Kategorie:

Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung eine Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen. Darüber hinaus beinhalten die Änderungen zahlreiche weitere Lockerungen für den Sport, die überwiegend ab morgen, 11. Juni 2020, gelten.

Sie finden diese Verordnung hier: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-undallgemeinverfuegungen

Der Sport- und Wettkampfbetrieb wird demnach auf den Sportanlagen, im Freien und in Hallen unter Einschränkungen ermöglicht. Neben dem bisher schon erlaubten Trainings- wird nun also auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt, sofern er unter den gleichen Bedingungen wie der Trainingsbetrieb durchgeführt werden kann. Vorrausetzung ist, dass der Sport alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes stattfindet. Dies orientiert sich an den allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen des § 1 der o.g. Verordnung.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist somit gestattet, wenn • er kontaktfrei oder • nur gemeinsam mit Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist oder • unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen ausgeübt wird.

Somit sind z. B. Mannschaftssportarten, bei denen sich maximal bis zu 10 Sportlerinnen oder Sportler auf einem gemeinsamen Spielfeld befinden, ab 11. Juni zulässig. Schiedsrichter oder Wettkampfrichter sowie Auswechselspieler werden nicht in die Personenzahl mit eingerechnet, sofern diese stets mindestens 1,5 m Abstand halten.

Dusch- und Umkleideräume können unter Beachtung von Auflagen wieder geöffnet werden.

Sämtliche Schwimmbäder, Freibäder, Badeseen, Thermalbäder, Saunen sowie ähnliche Einrichtungen können für den Publikumsverkehr ab dem 15. Juni 2020 geöffnet werden und es kann Bade- und Schwimmbetrieb unter Auflagen stattfinden.

Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.

Weitere Erläuterungen und Informationen zur heute veröffentlichten neuen Verordnung und den o.g. Festlegungen finden Sie in Kürze auch auf unserer CoronaInformationsseite, die fortlaufend aktualisiert wird: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Finanzhilfen

Gerne informieren wir nochmals zusammenfassend über wichtige Fördermöglichkeiten für Vereine auf Landesebene:

In Abhängigkeit von der durch die Corona-Virus-Pandemie bedingten finanziellen Belastung von Sportvereinen können vom Land Hessen Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt werden. Bis zum 3. Juni hatten 320 Vereine eine Unterstützung aus dem „Förderprogramm für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen“ beantragt. Mehr als 100 davon und damit rund ein Drittel wurde bereits beschieden. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier: https://innen.hessen.de/sport/corona-hilfe-fuer-sportvereine

Informationen zu Finanzhilfen allgemein sowie zum Thema Kurarbeitergeld finden Sie hier: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Das Programm „Ehrenamt digitalisiert!“ fördert Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Vereinen, deren hessischen Dachverbänden sowie gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts: https://digitales.hessen.de/digitale-zukunft/f%C3%B6rderprogramm%E2%80%9Aehrenamt-digitalisiert%E2%80%98

Im Anhang findet ihr aktualisierte Arbeitshilfen, die euch bei der Vorlage von Hygienekonzepten beim Hallenträger hilfreich sein können.

https://www.dtb.de/index.php?id=4187